AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") für den Online-Shop

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich der AGB

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der LaserCloud GmbH ("LaserCloud") über deren Online-Shop (www.lasercloud.de) an Unternehmer nach § 14 BGB ("Kunden") zwischen LaserCloud und Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn LaserCloud diesen bei Auftragsannahme nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Lieferungen mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bestehen nicht. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
  4. LaserCloud ist in der Lieferzeit zur Vornahme technischer Änderungen berechtigt, soweit sie einer Verbesserung dienen oder in Form, Farbe und/oder Gewicht zumutbar sind und dadurch die Funktion allenfalls unerheblich beeinträchtigt wird
  5. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster etc., insbesondere auch an allen auf elektronischen Datenträgern gespeicherten Programmen, Dateien, Daten, Werken und sonstigen Informationen behält sich LaserCloud sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn LaserCloud erteilt dazu dem Kunden schriftlich die ausdrückliche Zustimmung.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, stellen sämtliche von LaserCloud im Online-Shop dargestellten und zur Bestellung angepriesenen Leistungsbeschreibungen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
  2. Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei lädt der Kunde eine für das im Online-Shop integrierte Kalkulationstool geeignete Konfigurationsdatei des gewünschten Bauteils hoch und gibt, nachdem er die ausgewählte/n Ware/n in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Ware/n ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
  3. Schuldet LaserCloud nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde LaserCloud alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die LaserCloud überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
  4. Üblicherweise erhält der Kunde nach Abgabe des Angebots über das Online-Bestellformular eine elektronische Bestätigung über den Eingang des Angebots ("Bestellbestätigung"). Eine solche Bestellbestätigung über den Eingang der Bestellung stellt keine Annahme des Angebots dar.
  5. LaserCloud kann das Angebot des Kunden innerhalb von drei Tagen annehmen
    • durch Übermittlung einer "Auftragsbestätigung" in schriftlicher oder Textform (Fax oder E-Mail), wobei der Zugang dieser beim Kunden maßgeblich ist oder
    • durch Lieferung der bestellten Ware/n, wobei der Zugang dieser beim Kunden maßgeblich ist oder
    • durch Aufforderung an den Kunden zur Zahlung oder
    • sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich hierfür entscheidet, durch Einziehung des Gesamtpreises vom Bankkonto des Kunden, wobei der Zeitpunkt der Kontobelastung maßgeblich ist.
    Im Falle des Vorliegens mehrerer der vorstehenden Möglichkeiten, kommt der Vertrag im Zeitpunkt des Eintritts der ersten zustande. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  6. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ("PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt LaserCloud schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
  7. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von LaserCloud versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von LaserCloud oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Vereinbarte Preise sind, soweit nicht anders angegeben, jeweils Nettopreise ohne die gegebenenfalls hinzukommende gesetzliche Umsatzsteuer in der zum Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Höhe.
  2. Die von LaserCloud genannten Preise verstehen sich zudem ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Auf Verlangen des Kunden wird LaserCloud die Kostenerhöhungen nachweisen.
  4. LaserCloud behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorauskasse oder eine Anzahlung zu verlangen. Ist dies vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
  5. Vorbehaltlich Ziff. 4 sind sämtliche von LaserCloud gestellten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug auf das von LaserCloud jeweils angegebene Konto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von LaserCloud maßgebend.
  6. Das Recht, Zahlungen oder sonstige eigene Leistungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Zurückbehaltungsrecht oder seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder zu Gunsten des Kunden entscheidungsreif sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 4 Lieferzeit / Leistungshindernisse

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt zu den im Rahmen des Bestellvorgangs vom Kunden ausgewählten Bedingungen. Sofern insoweit nichts ausgewählt bzw. vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung "ab Werk".
  2. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. LaserCloud ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist LaserCloud berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
  4. LaserCloud behält sich das Recht vor, im Falle nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von LaserCloud zu vertreten ist und LaserCloud mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. LaserCloud wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  5. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist LaserCloud berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen LaserCloud hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für LaserCloud unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die - selbst, wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussbereichs von LaserCloud liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen von LaserCloud nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald LaserCloud die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn LaserCloud die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
  7. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
  8. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
  9. Bei Selbstabholung informiert LaserCloud den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit LaserCloud abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
  10. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen LaserCloud und dem Kunden. Sie beträgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mindestens 4 Wochen ab Vertragsabschluss. Sie ist nur dann als Fixtermin verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ihre Einhaltung durch LaserCloud setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Vertragsdetails zwischen den Vertragsparteien abschließend geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, etwa besondere Mitwirkungshandlungen, Beistellungen oder Anzahlungen, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Bei nachträglich erforderlich werdenden oder vom Kunden gewünschten Änderungen des Lieferumfangs verlängert sich die Lieferzeit ebenfalls angemessen.
  11. Eine Rücknahme von Verpackungen durch LaserCloud erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. LaserCloud behält sich das Eigentum am Gegenstand des Kaufvertrags, Werklieferungsvertrags oder Werkvertrags bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen - auch für ggf. zusätzlich geschuldete Nebenleistungen - aus dem jeweiligen Vertrag vor.
  2. Der Kunde darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstand bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstand bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von LaserCloud ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunde bereits jetzt an LaserCloud ab.
  4. Zur Verarbeitung oder Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde vor vollständiger Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen nur berechtigt, wenn er die Ware erkennbar als Integrator oder sonstiger Zwischenhändler bestellt hat und solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet oder ein Insolvenzantragsgrund vorliegt. Sämtliche aus der Verarbeitung oder Veräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus zur Sicherung der Zahlungsansprüche von LaserCloud an LaserCloud ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist. Ungeachtet der Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt und wird LaserCloud die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde sich nicht im Zahlungsverzug befindet oder ein Insolvenzantragsgrund vorliegt. Die Verarbeitung und Verbindung der Vorbehaltsware durch den Kunden findet ausschließlich für LaserCloud statt. Bei Verbindung mit anderen, LaserCloud nicht gehörenden beweglichen Sachen steht LaserCloud das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Anschaffungswerte der Vorbehaltsware und der mit ihr verbundenen anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung zu.
  5. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde LaserCloud unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LaserCloud nach erfolgtem Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Gegenstands berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. LaserCloud kann in diesem Fall nach eigener Wahl verlangen, dass der Kunde den Gegenstand auf eigene Kosten und eigene Gefahr am Sitz von LaserCloud abliefert oder aber LaserCloud die Abholung des Gegenstands vor Ort gestattet. Wählt LaserCloud die Abholung des Gegenstands, hat der Kunde LaserCloud ungehinderten Zutritt zum Standort und Zugang zum Gegenstand für die Dauer des Ausbaus und der Abholung zu gestatten und etwaige Hindernisse, die der Abholung entgegenstehen, auf eigene Kosten zu beseitigen. LaserCloud kann vom Kunden die Erstattung der Kosten des Ausbaus und der Abholung neben dem Ersatz sonstiger Schäden verlangen.
  7. Soweit der Wert der Sicherungsrechte von LaserCloud die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird LaserCloud auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 6 Mängelhaftung (Gewährleistung)

  1. Soweit am Kaufgegenstand oder an der Werkleistung bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Mängel vorliegen, haftet LaserCloud unter Ausschluss weiterer Ansprüche, aber vorbehaltlich der Haftung auf Schadensersatz gemäß § 7, nur nach den folgenden Bestimmungen:
    1. LaserCloud wird alle mangelbehafteten Teile des Vertragsgegenstands nach eigener Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfrei ersetzen ("Nacherfüllung"). LaserCloud wird hierbei die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände geeignete und im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten verhältnismäßige Form der Nacherfüllung wählen.
    2. Leistungsort für die Nacherfüllung ist der vereinbarte Bestimmungsort des Vertragsgegenstands. LaserCloud bleibt vorbehalten, Instandsetzungsarbeiten, soweit erforderlich, im Werk von LaserCloud durchzuführen. LaserCloud trägt die Aufwendungen der Nacherfüllung regelmäßig inklusive der Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (einschließlich der Entfernung und des Einbaus oder der Anbringung im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB, soweit der Vertragsgegenstand gemäß seiner Art und seines vertraglich vorgesehenen Verwendungszwecks in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht war) bis zum Leistungsort der Nacherfüllung. Hierbei steht es LaserCloud frei, die Aufwendungen der Nacherfüllung (einschließlich der Entfernung und des Einbaus oder der Anbringung im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB) durch Selbstvornahme aller erforderlichen Arbeiten zu verringern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. LaserCloud bleibt vorbehalten, die Nacherfüllung oder die Aufwendungen der Nacherfüllung zu verweigern, soweit diese mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 4 BGB verbunden sind. Wurde der Vertragsgegenstand vom Kunden an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort verbracht und erhöhen sich hierdurch die Aufwendungen der Nacherfüllung, so werden die Mehraufwendungen vom Kunden auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste von LaserCloud, die dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt wird, getragen.
    3. Der Kunde ist wegen eines Mangels zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Vertragspreises nur berechtigt, wenn LaserCloud - vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos hat verstreichen lassen oder wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen und dem Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist. Das Recht zum Rücktritt ist in diesen Fällen auf Mängel begrenzt, welche die Gebrauchsfähigkeit einschränken.
    4. Ansprüche auf Schadensersatz können nur nach Maßgabe von § 7 geltend gemacht werden.
    5. Ein im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung üblicher Verschleiß des Kaufgegenstands oder der Werkleistung begründet keine Mängelansprüche.
    6. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde eine erteilte Anleitung nicht befolgt, eine gebotene Wartung des Vertragsgegenstandes unterlassen oder im Widerspruch zu bestehenden Wartungsvorschriften vorgenommen hat.
    7. Soweit der Vertragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter im Inland verletzt, wird LaserCloud auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Kaufgegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl der Kunde als auch LaserCloud zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die genannten Verpflichtungen von LaserCloud sind – vorbehaltlich § 7 - für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, soweit
      • der Kunde nicht durch eine verspätete Mitteilung der geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen zu einer Erhöhung des Schadens beigetragen hat,
      • der Kunde LaserCloud in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt und LaserCloud die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß vorstehendem Absatz ermöglicht,
      • LaserCloud alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, und
      • der Rechtsmangel oder die Rechtsverletzung nicht auf einer vom Kunden selbst gesetzten Ursache beruht, insbesondere auf einer Vorgabe des Kunden oder darauf, dass der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
    8. Der Ausschluss von Rechten des Kunden wegen offensichtlicher oder erkannter Mängel, die nicht unverzüglich gerügt wurden (§ 377 HGB), bleibt unberührt.
  2. Nimmt der Kunde mit erforderlicher Zustimmung von LaserCloud in Selbstvornahme Handlungen zur Beseitigung von Mängeln vor, zu denen LaserCloud nach den vorstehenden Bestimmungen verpflichtet wäre, gilt der Kunde insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe von LaserCloud. LaserCloud haftet für die Folgen der Selbstvornahme nur, soweit der Kunde nach Vorgaben von LaserCloud gehandelt hat. LaserCloud wird dem Kunden die Kosten der Selbstvornahme bis zur Höhe der Aufwendungen ersetzen, die LaserCloud ohne die Selbstvornahme durch den Kunden zu tragen gehabt hätte.
  3. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart.
  4. Ansprüche des Kunden wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aufgrund einer von LaserCloud übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie bleiben stets unberührt.

§ 7 Schadenersatz-Haftung

  1. Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet LaserCloud - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur:
    • bei Vorsatz, oder
    • bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, der Organe oder leitenden Erfüllungsgehilfen, oder
    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, oder
    • bei Mängeln, die LaserCloud arglistig verschwiegen hat, oder
    • im Rahmen einer Garantiezusage, oder
    • soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird.
    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung) haftet LaserCloud darüber hinaus auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Erfüllungsgehilfen sowie bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Haftung von LaserCloud ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen, soweit sie nicht von LaserCloud zu vertreten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet LaserCloud nicht für die daraus entstandenen Folgen. Gleiches gilt für Änderungen des Kauf-/Leistungsgegenstandes ohne vorherige Freigabe durch LaserCloud.
  3. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden, die auf Mängeln am Kauf-/Leistungsgegenstand beruhen, gelten die Regelungen unter § 8.

§ 8 Gewährleistungsfrist / Verjährung

  1. Ansprüche wegen Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, soweit nicht anders vereinbart, mit Ablauf von 12 Monaten
    1. ab Ablieferung (beim Kauf ohne Verpflichtung von LaserCloud zur Einbringung oder Aufstellung des Vertragsgegenstands),
    2. ab erfolgter oder als erfolgt geltender Abnahme des Vertragsgegenstands durch den Kunden (beim Kauf mit Verpflichtung von LaserCloud zur Einbringung oder Aufstellung des Vertragsgegenstands, sowie bei Werkleistungen, die nicht die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand haben).
  2. Soweit LaserCloud Leistungen zur Nacherfüllung erbringt, beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nur dann erneut zu laufen, wenn LaserCloud die Pflicht zur Nacherfüllung vorbehaltlos anerkannt hat. Ein von LaserCloud abgegebenes Anerkenntnis der Pflicht zur Nacherfüllung bewirkt den Neubeginn der Verjährungsfrist nur bezüglich der anerkannten Mängel. Mit Leistungen zur Nacherfüllung, die LaserCloud aus Kulanz erbringt, ist kein Anerkenntnis der gerügten Mängel verbunden, das den Neubeginn der Verjährungsfrist in Lauf setzt.
  3. Im Übrigen verjähren sämtliche sonstigen Ansprüche des Kunden gegen LaserCloud - gleich aus welchem Rechtsgrund - mit Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von ihnen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  4. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Rückgriffsansprüchen aufgrund Lieferantenregresses (§ 445b BGB), bei Vorsatz, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Werkleistungen, die ein Bauwerk zum Gegenstand haben, bleiben unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, LaserCloud bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
  2. Der Kunde stellt LaserCloud von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch LaserCloud diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, LaserCloud im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  3. Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und LaserCloud ist, soweit keine abweichende ausschließliche Zuständigkeit besteht, der Sitz von LaserCloud. LaserCloud behält sich das Recht zur Klageerhebung an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand vor.
  4. Sollten einzelne Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  5. Für die Rechtsbeziehungen zwischen LaserCloud und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts.